Die spanische Regierung genehmigte die Verordnung HFP/1314/2022, die den Inhalt und die Informationen erklärt, die für die Ausrichtung, das Notieren und den Bericht von nicht wiederverwendbaren Kunststoffgehäusesteuern erfordert werden. Spanische Plastiksteuer tritt ab dem 1. Januar 2023 in Kraft und bezieht Hersteller, Importeure und Intragemeinschaftskäufe mit ein. Der Ausgangspunkt ist 5 Kilogramm nicht auswechselbares Kunststoffgehäuse pro Monat, und die Steuer beträgt 0,45 Euros pro Kilogramm
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